Verbindungslehrerwahlen:
Die Ministerin kennt das Schulgesetz nicht.

Weiß sie es nicht, oder sagt sie die Unwahrheit?

Gestern (10.12.06)abend im NDR1 - Welle Nord - Radioprogramm. Die Ministerin stellte sich Hörerfragen zum Schulgesetzentwurf. Ein Mitglied der Ladesschülervertretung der Realschulen wollte wissen, warum die Direktwahl der Verbindungslehrer auf Kreis- und Landesebene durch das neue Gesetz abgeschafft werden soll. Nach dem neuen Schulgesetzentwurf wird der Verbindungslehrer auf Kreis- und Landesebene durch das Ministerium eingesetzt, die Schüler haben lediglich ein Vorschlagsrecht (§ 87 neu)

Die frappierende Antwort der Bildungsministerin, immerhin seit ca. neun Jahren in diesem Amt: (sinngemäß) "Ich weiß gar nicht, was die Schüler da wollen. Das war doch schon immer so, daß die Verbindungslehrer auf Kreis- und Landesebene vom Ministerium bestimmt wurden!"

- Wir fragen: In welcher Parallelwelt lebt die Ministerin?

Hier der Text des alten, z.Z. gültigen Schulgesetzes,

nach dem alle Schülervertretungen, also auch auf Kreis- und Landesebene, ihren Verbindungslehrer (so eine Art Außenminister) selbst wählen konnten, dieses seit Jahren so praktizierten - und damit beste Erfahrungen gemacht haben:

"§ 115

Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer

(1) Die Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer haben die Aufgabe, die Schülervertretungen bei ihrer Tätigkeit zu beraten und zu unterstützen und bei Unstimmigkeiten und Konfliktfällen zwischen der Schülervertretung und der Schule oder der Schulaufsichtsbehörde zu vermitteln.

(2) Die Schülervertretungen können eine Verbindungslehrerin oder einen Verbindungslehrer wählen. Wählbar sind nur Lehrkräfte mit der Befähigung für eine Lehrerlaufbahn. Die Wahl der Verbindungslehrerin oder des Verbindungslehrers erfolgt zu Beginn des Schuljahres für die Dauer von zwei Schuljahren. Sie oder er kann beratend an den Klassenkonferenzen und den Fachkonferenzen teilnehmen, ausgenommen Zeugnis- und Versetzungskonferenzen gemäß § 94 Abs. 5.

(3) Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer haben das Recht, an den Sitzungen der Schülervertretungen teilzunehmen; sie sollen von diesem Recht im Regelfall Gebrauch machen."

... und hier der Text des Entwurfs:

§ 87

Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer

(1) Die Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer haben die Aufgabe, die Schülervertretungen bei ihrer Tätigkeit zu beraten und zu unterstützen und bei Unstimmigkeiten und Konfliktfällen zwischen der Schülervertretung und der Schule oder der Schulaufsichtsbehörde zu vermitteln.

(2) Die Schülervertretung in der Schule kann eine Verbindungslehrerin oder einen Verbindungslehrer wählen. Wählbar sind nur Lehrkräfte mit der Befähigung für eine Lehrerlaufbahn. Die Wahl der Verbindungslehrerin oder des Verbindungslehrers erfolgt zu Beginn des Schuljahres für die Dauer von zwei Schuljahren. Sie oder er bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

Die Verbindungslehrerin oder der Verbindungslehrer kann beratend an den Klassenkonferenzen und den Fachkonferenzen teilnehmen; ausgenommen sind Zeugnis- oder Versetzungskonferenzen nach § 67 Abs. 4 und § 99.

Das für Bildung zuständige Ministerium kann jeweils schulartbezogen oder schulartübergreifend Verbindungslehrerinnen oder Verbindungslehrer für die Kreisebene oder die Landesebene einsetzen. Die Kreisschülervertretung und die Landesschülervertretung haben jeweils für ihre Ebene ein Vorschlagsrecht.

Die Sätze 3 und 4 finden für die Einsetzung entsprechende Anwendung. Jede Lehrkraft kann bis zu dreimal eingesetzt werden.

(3) Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer haben das Recht, an den Sitzungen der Schülervertretungen teilzunehmen und sind nach Weisung der Schulleiterinnen oder der Schulleiter zur Aufsichtsführung bei Veranstaltungen der Schülervertretungen verpflichtet.

Abweichend von Satz 1 ist bei den Verbindungslehrerinnen oder -lehrern auf Kreis- oder Landesebene die Schulaufsichtsbehörde weisungsbefugt."

- Wir meinen: Ein starkes Stück Demokratie-Abbau!

Aus welcher Partei kam noch einmal die Aufforderung,
"Mehr Demokratie wagen!"?