Erhebliche Mehrkosten durch das neue Schulgesetz

Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag übt heftige Kritik am Schulgesetzentwurf

In seiner Stellungnahme vom 29.11.2006 zum aktuellen Schulgesetzentwurf geht der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag, unmittelbarer Vertreter von 2/3 aller Schulträger des Landes, u.a. auf das Fehlen jeder Voraussage bzw. Berechnung der Mehrkosten ein, die durch das neue Schulgesetz zu Lasten der Gemeinden ausgelöst würden.

Einige Auszüge:

"Das Gesetz wird sowohl für das Land als auch für die Schulträger erhebliche Mehrkosten verursachen. Diese sind vor dem Hintergrund der Finanzlage des Landes und des Eingriffes in die kommunalen Finanzen in Höhe von 480 Mio. Euro in dieser Wahlperiode nicht vertretbar. Es ist nicht akzeptabel, dass die größte Änderung der Schullandschaft seit 35 Jahren ohne ein plausibles Folgekostenszenario gestartet wird.

Mit der sprunghaften Anhebung der Schulkostenbeiträge um rund ein Drittel ab 1.1.2008 und im Ergebnis um 50 % ab 2013 werden sämtliche Reformziele verfehlt und eine massive Verschiebung von Finanzmitteln zugunsten einer kleinen Zahl von Kommunen, insbesondere Kreisen, kreisfreien Städten und Mittelzentren vorgenommen. Insbesondere die Gemeinden des ländlichen Raumes bluten finanziell aus, ohne dass ihnen zusätzliche Einnahmequellen ermöglicht werden. Aber auch viele zentrale Orte und Stadtrandkerne zahlen dabei in erheblicher Höhe drauf.

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Der Gesetzentwurf enthält neue bürokratische Instrumente (Verpflichtende Schulentwicklungsplanung der Kreise, Mindestgrößenverordnung, Steigerung der Schulkostenbeiträge um ca. ein Drittel) und weitere Maßnahmen (Aufhebung der Schuleinzugsbereiche), die nicht zusammenpassen, zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen, die Gefahr von Fehlinvestitionen erhöhen und der Funktionalreform sowie dem Subsidiaritätsprinzip zuwiderlaufen."


Auch zur Abschaffung von Haupt- und Realschulen und deren Ersatz durch Regionalschulen nimmt der Gemeindetag Stellung:

"Pädagogischer Teil
Ein Schwerpunkt der Novellierung des Gesetzes betrifft den pädagogischen Teil. Hiermit soll das Gesetz den neuen Anforderungen an das Bildungssystem angepasst werden, die sich insbesondere nach den Erkenntnissen der PISA-Studie ergeben haben. Die neuen Regelungen werden grundsätzlich begrüßt, weil sie geeignet sind, mit größerer Flexibilität auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu reagieren.
Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist jedoch, dass auch die erforderlichen personellen, sachlichen und organisatorischen Ressourcen bereitgestellt werden. Dem Primat einer individuellen Förderung kommen kleinere und überschaubare Schulsysteme entgegen.
Es ist für uns anhand des vorliegenden Gesetzentwurfes nicht erkennbar, dass diesen Anforderungen Rechnung getragen wird. Weitergehende Ausführungsbestimmungen, die eine Umsetzung der neuen Konzeption unterstützen, liegen noch nicht vor.
Da die neuen Schularten bisher nur als „Worthülsen“ ohne konkreten Inhalt vorliegen, ein mit den Schulträgern entwickeltes Umstiegsszenario offensichtlich aber nicht entwickelt werden soll, wird dringend empfohlen, einen realistischen Zeitraum zur Einführung der neuen Schularten zu wählen.

Es würde nicht schaden, wenn die Haupt- und Realschule als Schularten erst abgeschafft werden, wenn nachgewiesen ist, dass sich die Regionalschule als Regelschule bewährt und die notwendigen Randbedingungen hierfür auch flächendeckend gewährleistet werden können."


Den Gesamttext der Stellungnahme des Gemeindetags können Sie hier finden. Lesenswert!