Die „Initiative Nachbar Grundschule“ sammelte
über 4.300 Unterschriften
- für den Erhalt kleiner Grundschulen
- gegen die Zwangseinschulung aller Sechsjährigen
„Auch in Zukunft muß gelten: Kurze Wege für kurze Beine! Grundschulen müssen auch in kleinen Gemeinden ‚Nachbarn’ bleiben. Der Weg zur Schule darf nicht zum wesentlichen Bestandteil kindlicher Lebenszeit werden“, sagte der Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Elternvereins, Dr. Ulrich G. Kliegis, heute (am 23. Januar 2007) bei der Übergabe von mehr als 4.300 Unterschriften an die Vorsitzende des Bildungsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags, Sylvia Eisenberg (CDU) vor der Presse.
Der Elternverein hatte nach Bekanntwerden der Pläne der Landesregierung, kleine Schulen wegzusparen, die „Initiative Nachbar Grundschule“ ins Leben gerufen. Viele Eltern sammelten gerade in kleinen Gemeinden im ländlichen Umfeld Unterschriften für den Erhalt des sozialen Schwerpunkts ihres Gemeindelebens. Die Funktion der Schule ist dort noch weit mehr als in der Stadt Ort der Begegnung, des generationenübergreifenden Miteinanders, vor allem aber familiennaher Lernort.
Die meisten Unterschriften stammen aus Nordfriesland, wo – sozusagen im Vorgarten des Ministerpräsidenten – die Folgen der neuen Regelung den gravierendsten Einfluß haben werden. Allein in der Gemeinde Enge-Sande kamen - bei ca. 1.100 Einwohnern - 800 Unterschriften zusammen.
Diesen kleinen Menschen darf nicht zugemutet werden, jeden Tag im Extremfall mehrere Stunden in Schulbussen oder anderen Verkehrsmitteln wertvolle Lebenszeit zu vergeuden. Überdies hat der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag festgestellt, daß zentralisierte Großschulen auch für die Öffentliche Hand wesentlich kostspieliger werden als der weitere Beibehalt der wohnungsnahen Grundschulen.
Die zweite, mindestens genauso wichtige Forderung der Intiative: Keine Zwangseinschulung aller Sechsjährigen! Gerade an der Schwelle zum Einstieg in die Schulfähigkeit zeigen sich noch erhebliche Unterschiede der Schulreife, die auch mit Fördermaßnahmen nicht wettzumachen sind. Von Spätfolgen nach Frühgeburten bis zu ganz natürlichen Unterschieden in der persönlichen Entwicklung reicht das Spektrum, das u.a. auch die Kinderärzte gegen diese vorgesehene Regelung schwerste Bedenken und Einspruch erheben läßt. Die Grundschullehrkräfte sind für die Betreuung früheingeschulter, noch nicht schulreifer Kinder nicht ausgebildet.
Kliegis appellierte an die Abgeordneten, sich auf ihre Verantwortung gegenüber den Wählern zu besinnen und zu prüfen, was sie selbst für richtig halten, bevor sie die Hand zur Abstimmung heben.