Landesdatenschutzbeauftragter:
Braucht Schleswig-Holstein wirklich den "gläsernen Schüler"?
Land plant verfassungswidrige Schülerindividualstatistik
Unsere Kinder sollen ausgeforscht werden. Jahrelang, jahrzehntelang. Vom Staat. Vom Bildungsministerium, dem sie und die Eltern vertrauen (müssen). Wie damals die Bürger unseres früheren Nachbarstaates, der jetzt Teil von uns ist. Der Geist lebt fort, er weht übelstriechend aus dem Bildungsministerium über's Land.
Eine Verfolgungsidee? Nein. Teil des neuen Schulgesetzes. Wir werweisen, weil man es besser nicht formulieren kann, auf die Kritik des Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein. Bitte nehmen Sie sich auch die Zeit, die drei Links am Ende des Artikels aufzusuchen und zu lesen.
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein nennt den Gesetzentwurf schlicht verfassungswidrig. Kratzt das einen Regierungsfraktionsabgeordneten? Nein. Mehrheit ist Mehrheit.
Sachsens Kultusminister Steffen Flath erinnert die geplante Datei „in fataler Weise an die DDR, wo es dem Staat gelang, Unmengen von Daten zu sammeln und den Einzelnen auszuleuchten“.
Sind unsere Volksvertreter noch bei Sinnen?