Beurlaubung noch nicht schulreifer Kinder
Hinweise zur Antragstellung


Dieses ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine Hilfe für Eltern, deren Kind aufgrund des neuen schleswig-holsteinischen Schulgesetzes nach der Stichtagsregelung zwangseingeschult werden müßte, das aber nach herkömmlicher Beurteilung noch nicht schulreif ist.


Der Petitionsausschuß des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat Anfang Juni 2007 einen weitreichenden Entschluß gefällt, der es Eltern ermöglicht, mit guter Aussicht auf Erfolg einen Antrag auf Beurlaubung ihrer Kinder vom Schulbesuch (weitgehend der früheren Rückstellung entsprechend, aber nicht ganz!) zu stellen.
Der Wortlaut des Beschlusses findet sich hier. Dieser Antrag ist - ohne besonderes Formular - so bald wie möglich, auch in den Ferien, an den Schulrat des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt zu richten.
Die Adressen der Schulräte finden Sie hier.
Zum Inhalt des Antrages:
Wir stellen Ihnen absichtlich keinen Mustertext zur Verfügung. Jeder Fall ist anders und bedarf einer eigenen Begründung.
Unser Rat: Besprechen Sie den Text bitte, wenn Sie unsicher sind, z.B. mit Ihrem/r Kinderarzt/-ärztin, dem/der Betreuer/in, der / die Ihr Kind am besten kennt, oder sonst jemandem, dem Sie vertrauen und der ein bißchen Erfahrung mit solchen Themen hat.

Wichtig ist, daß in Ihrem Antrag die folgenden Inhalte erwähnt werden:
Bezug auf den Beschluß des Petitionsausschusses
(also z.B.:
"Hiermit beantrage/n ich / wir unter Bezug auf den Beschluß des Petitionsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags vom 12.Juni 2007, Aktenzeichen L142-16/898, die Beurlaubung meines Kindes (...) vom Schulbesuch für ein Jahr. Eine Kopie dieses Beschlusses lege ich diesem Schreiben zu Ihrer Information bei") - drucken Sie dann diesen Text aus und legen Sie ihn Ihrem Schreiben als erstes bei. Nun müssen Sie Ihren Antrag unbedingt begründen: Dazu legen Sie, wenn Sie diese schon besitzen, eine schriftliche Stellungnahme z.B. des Kinderarztes, der bisherigen Kindergartenbetreuer o.a. bei, aus der hervorgeht, daß diese Ihr Kind für z.Z. noch nicht schulfähig / schulreif halten, und daß ein Schulbesuch / die Einschulung zum jetzigen Zeitpunkt für Ihr Kind noch nicht empfehlenswert ist. - Wohlgemerkt, es geht hier um die ernsthaft begründeten Fälle, in denen die Kinder bislang auch ohne Probleme vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Der Petitionsausschuß hat ja auch ausdrücklich die Einschätzung der Eltern erwähnt - wenn Sie als Eltern der Meinung sind, daß Ihr Kind dem Unterricht noch nicht folgen kann, begründen Sie dieses ebenfalls. Eine Beurteilung durch eine/n unabhängige/n Dritte/n macht die Entscheidung aber deutlich einfacher.

Im Antrag könnte dann z.B. stehen:
"Wie Sie aus der beigefügten Kopie des Gutachtens / der Stellungnahme des Kinderarztes / der Betreuerin ... ersehen, hält auch diese unser / mein Kind wegen (hier steht die Beschreibung, z.B. körperliche Entwicklungsverzögerung, noch nicht ausreichend ausgeprägtes Konzentrationsvermögen, sprachliche Rückstände usw.) für noch nicht schulreif.
Er / Sie empfiehlt stattdessen die Betreuung in ..., wo sich mein Kind durch eine gezielte Förderung zur Schulreife entwickeln soll.
" - diese Betreuung sollten Sie mit dem Kinderarzt, Betreuer etc. besprechen und in kurzen Stichworten beschreiben.
Dieser Punkt ist sehr wichtig, weil dadurch deutlich wird, wie Sie Ihrem Kind zu helfen beabsichtigen. Wenn Sie mehrere Stellungnahmen von verschiedenen Fachleuten haben, fügen Sie Kopien aller Unterlagen bei - je mehr, umso besser.
Nun müssen Sie noch darlegen, daß Sie und die Fachleute erwarten, daß Ihr Kind in der Zeit der Beurlaubung die erhofften Entwicklungsfortschritte macht, welche Hilfen (z.B. Förderung im Kindergarten, Logopädie, Ergotherapie) es zu diesem Zweck bekommt / bekommen soll.
Am besten geht dieses schon aus der Beurteilung hervor, wenn darin z.B. steht, daß das bisherige Behandlungskonzept darauf ausgerichtet war und ist, daß ein weiteres Jahr zur Herstellung der Schulreife benötigt wird.

Sagen Sie dann bitte noch zu, daß Sie bei Besonderheiten in der weiteren Entwicklung das Schulamt oder die angestrebte Grundschule informieren werden.

Schließlich bitten Sie freundlich a) um eine Eingangsbestätigung, b)um eine zügige Entscheidung und ggf. um Nachricht auch an die schon ausgeguckte Grundschule. Bitten Sie den Kinderarzt oder sonstigen Betreuer, daß er sein Einverständnis gibt, daß er dem Schulrat für Rückfragen zur Verfügung steht, und erwähnen Sie das in Ihrem Antrag.
Es dürfte genügen, den Antrag als relativ preiswertes "Einwurf-Einschreiben" zu schicken - die Post kann Ihnen im Zweifel bestätigen, wann der Brief den Empfänger erreicht hat.

Kümmern Sie sich parallel dazu bitte um einen Betreuungsplatz in einem Kindergarten oder einer gleichwertigen Einrichtung. Die Schulräte und Jugendämter sind Anfang Juli 2007 von der Bildungsministerin unterrichtet worden, daß die beurlaubten Schulanfänger weiterhin Anspruch auf einen geförderten Kindergartenplatz haben.

Wenn Sie all diese Punkte berücksichtigen, sollte Ihr Antrag relativ zügig bearbeitet werden. Geben Sie bitte unbedingt auch eine Telefonnummer für Rückfragen an Sie an - und vergessen Sie nicht, Ihren Namen und Ihre Anschrift sowie den Namen Ihres Kindes vollständig zu nennen. Nicht lachen, alles schon vorgekommen!
Und geben Sie keine Originaldokumente aus der Hand, der Postweg ist auch nicht mehr, was er mal war. Also: Nur Kopien, die Originale behalten Sie!

Hier noch einmal eine zusammengefaßte Checkliste:
Anschrift des Schulrats - aus dem Internet besorgen (s.o.)
Den eigentlichen Antrag stellen (s.o., "Hiermit beantrage ich die Beurlaubung für ein ganzes Schuljahr ...")
Begründung (z.B. Entwicklungsverzögerung, allgemein, oder aufgrund durchgemachter schwerer Krankheiten, sonstige Probleme...)
Bestätigung und fachliche Einschätzung durch Kinderarzt, Betreuer, ... - wichtig: auch hierin muß die Beurlaubung (für ein Jahr) befürwortet werden!
Bitte um kurzfristige Entscheidung.
Kontakt - Telefonnummer(n) von Kinderarzt, Ihre Tel.-Nr. usw.
Bitte um Bestätigung auch an den betreuenden Kindergarten / andere Einrichtung.
Schließlich:
Den Antrag als Einwurf-Einschreiben schicken!

Dieses möge Ihnen als Gerüst für Ihren eigenen Antrag dienen.
Eine Bitte zum Schluß:
Lassen Sie auch uns wissen, wenn Ihr Antrag Erfolg hatte - damit helfen Sie auch anderen Eltern weiter!
Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie bitte unsere Kontaktseite, um mit uns in Verbindung zu treten.

Guten Erfolg!